Welche Voraussetzung sind erforderlich, um an den Herzsportgruppen teilzunehmen?
- Sie bitten bei Ihrem Kardiologen bzw. Hausarzt um einen „Antrag auf Kostenübernahme“ für Rehasport/herzsport (Form 56).
- Diese Verordnung lassen Sie von Ihrer Krankenkasse genehmigen oder
- nach Ihrer Anschlussheilbehandlung erhalten Sie von der Rehaklinik eine „Verordnung von Rehabilitationssport“ des zuständigen Rentenversicherungsträger (Form G 0850).
- Mit der genehmigten Verordnung kommen Sie zu uns in die Sporthalle.
- Alles weiter besprechen wir mit Ihnen.
- Sie können sich auch gern vorab mit den Personen von der Kontaktseite in Verbindung setzen.